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Seit 1. Juni 2019 sind Reisebüros verpflichtet, bei Flugbuchungen zusätzlich eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobilnummer des Passagiers abzufragen. Dies schreibt eine neue Regel der IATA (Intern. Air Transport Association) vor. Die Kontaktdaten werden laut dieser Vorschrift Airlines zur Verfügung gestellt, um im Falle eventueller Flugunregelmäßigkeiten den Passagier direkt kontaktieren und über Flugänderungen informieren zu können. Die Regelung betrifft auch Gruppenbuchungen – soweit hier ein Gruppenverantwortlicher namhaft gemacht werden kann, können unter bestimmten Voraussetzungen dessen Kontaktdaten hinterlegt werden. Fluglinien reklamieren, diese Kontaktdaten unbedingt zu benötigen, um den Vertrag zugunsten des Passagiers erfüllen zu können: Würde der Fluggast eine Benachrichtigung durch die Airline nicht wünschen, so wäre in der Folge eine kurzfristige Information z. B. über eine Anpassung der Flugzeit nicht möglich. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass unsere Reiseberater_innen ab sofort bei jeder Buchung diese Passagierdaten abfragen müssen.